Modifiziertes Eigentum

Ein Vorschlag zur Verbesserung der Wohnungsnot in Österreich von Johann Brandstetter


Im Folgenden wird der einfache Vorschlag für eine spezielle Kategorie von Wohnungseigentum vorgestellt, im Anschluss sind einige begleitende Kommentare angeführt.
In einem Artikel in der "Presse" unter


https://www.diepresse.com/5660…mietern-eigentumer-machen


wurde ein Vorschlag des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ähnlichen Inhalts vorgestellt der hier um einige Details erweitert wird.


Das Modell: Modifiziertes Eigentum


Die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden) tritt als Bauherr von Mehrfamilienhäusern auf.
Die gebauten Wohnungen werden Interessierten zum Kauf angeboten und zwar um den Preis der
Baukosten. Der Baugrund bleibt in öffentlichem Besitz (Baurechtsgrund bzw. Superädifikat). Die
grundlegende Idee ist, dass solche Wohnungen nur Menschen bekommen sollen, die darin wohnen
wollen. Als Investment soll dieses Eigentum völlig uninteressant sein. Um dies zu gewährleisten ist
der Erwerb und auch der Besitz an strikte Auflagen gebunden:


Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin
a) muss seinen bzw. ihren Hauptwohnsitz in dieser Wohnung haben.
b) darf keinen sonstigen Wohnraum besitzen.
c) darf die Wohnung nicht vermieten.
Sollte einer der oben genannten Punkte nicht mehr erfüllt sein, so muss der Eigentümer bzw. die
Eigentümerin die Wohnung zurückgeben. Da die Wohnung nicht zum Marktpreis sondern um die
Baukosten erworben wurde, darf der Eigentümer bzw. die Eigentümerin sie auch nicht am freien
Markt verkaufen sondern muss sie an die vergebende Stelle (Bund, Land, Gemeinde) zurückgeben.
Die vergebende Stelle bietet die Wohnung neuen BewerberInnen an. Der Verkaufspreis wird durch
ein Schätzgutachten ermittelt, welches sich an den Errichtungskosten orientiert.
Dieses Eigentum kann ganz normal vererbt werden, wobei die oben genannten Auflagen a)-c) auch
für den Erben bzw. die Erbin gelten.
Moderate Pachtkosten für das Grundstück sollten langfristig festgelegt sein, damit KäuferInnen diesbezüglich Kostensicherheit haben.
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Begleitende Kommentare
1. Ein sehr ähnliches Modell gibt es bei Kleingärten, wenn Grund und Boden im Besitz der Kommunen ist (Z.B. Wien). Auch dort ist ein Weiterverpachtungsrecht ausgeschlossen. Bei Nichtnutzung/Nichtpflege wird der Pachtvertrag gekündigt. Der Wert für die baulichen Anlagen wird
durch ein Schätzgutachten ermittelt und der Käufer bzw. die Käuferin wird vom Kleingartenverein aus einer BewerberInnenliste nach bestimmten Kriterien ausgesucht.
2. Die Rückzahlungskosten für den Kredit sind bei geringem Eigenkapital in derselben Größenordnung wie Mieten am freien Markt. (Siehe DIW-Studie)
3. Die öffentliche Hand muss nicht finanzieren.
4. Es entsteht ein marktunabhängiges Immobiliensegment im Wohnbereich, das aber Einfluss auf
Marktpreise haben kann.
5. Wenn Wohnen ein Grundbedürfnis ist, dann sollten sich die Kosten für Wohnen an den Bereitstellungskosten und nicht an den Kosten orientieren, die am freien Markt entstehen.